Beratungslehrer in Bayern e.V.

Inklusion oder STundenglück für Schulleitungen?

Den folgenden Artikel erhielten wir von unserem Mitglied Ute , die uns schon einmal eine gekürzte Version als Mail zugesandt hatte. Sollte von euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht haben, bitten wir euch, uns davon zu informieren, damit wir, bevor wir etwas anregen können, auch eine solide Datenbasis haben. Reaktionen bitte an chrisfeja@web.de

„Die Frage, die sich einige Beratungslehrer in diesen Tagen stellen, lautet: Wohin „verschwinden“ eigentlich die Inklusionsstunden, die der bayerische Staat den Inklusionsschülern an Realschulen und Gymnasien zur Verfügung stellt, im Schulalltag?
Ein Beispiel-Szenarium, wie er jedes Schuljahr an unseren Schulen vorkommt:
Peter, 10 Jahre, leidet seit seiner Geburt an einer starken Sehschwäche, die er aber mithilfe seiner speziellen Kamera gut kompensieren kann. Doch zum Glück kann er aufgrund der verstärkten Inklusionssdebatte auf eine Regelrealschule oder ein Regelgymnasium gehen. 
Diese sogenannten Inklusionsschüler bringen im Normalfall 2 Anrechnungsstunden pro Schuljahr mit- um den erhöhten Organisations- und Beratungsaufwand abzudecken. Die Anrechnungsstunden sollten dann natürlich dem Schüler selbst zugute kommen, beispielsweise durch eine wöchentliche Besprechung mit der Lehrkraft, um Probleme zeitnah und unkompliziert lösen zu können oder die Möglichkeit des Fichtelns, also Teilens der Klasse, um eine ungestörte Arbeitsatmosphäre zu sichern.
Wo landen diese Stunden? – leider oft dort, wo es der Schulleitung am Besten gefällt… zum Beispiel, wenn die Stundenanzahl eines Lehrers noch nicht reicht. Doch was, wenn Peter diesen Lehrer nur in Religion hat, ein Nebenfach, in dem der erhöhte Aufwand lediglich darin besteht, Arbeitsmaterial in DIN A3 bereitzustellen? – egal, wird schon niemand nachfragen… Spätestens bei Ausfällen während des Schuljahres, die ja leider sehr häufig vorkommen, fallen die Stunden diversen Verschiebungen zum Opfer.
Wir fordert daher: der qualifizierte Beratungslehrer jeder Schule soll neben dem Örtlichen Personalrat bei der Stundenverteilung angehört werden und ein Mitspracherecht haben. Er kann aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung am Besten beurteilen und entscheiden, welche Maßnahme dem Schüler am Gerechtesten wird. Denn darum geht es: wie können wir dem einzelnen Schüler, wie können wir Peter, am besten helfen? „

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