Beratungslehrer in Bayern e.V.

Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens: Wirtschaftsschule

Fast hätten wir es übersehen, dass auch die Wirtschaftsschulen im Juli 2019 ein KMS erhielten, das die „Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens“ ebenso thematisierte wie die Schreiben an die Schulleiter der Gymnasien und Realschulen. Der großen Unterschied: An der Stelle, an der bei Realschule und Gymnasium steht „die Beratungslehrkräfte … erhalten eine zusätzliche Anrechnungsstunde“ , heißt es bei der Wirtschaftsschule: „Alle staatlichen Wirtschaftsschulen erhalten ab dem Schuljahr 2019/2020 zwei zusätzliche Anrechnungsstunden. Diese können an eine Lehrkraft übertragen oder an mehrere Lehrkräfte verteilt werden“. Darüber hinaus soll jede Wirtschaftsschule ein schulspezifisches Übertrittskonzept mit dem Ziel entwickeln, zum einen den Informationsbedürfnissen von Eltern in noch höherem Maße entgegen zu kommen und zum anderen die Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der abgebenden Schule an die Wirtschaftsschule noch intensiver zu unterstützen.

Auffällig ist hierbei, dass hier wieder eine zentrale Ausgabe des Beratungslehrer ausgegliedert wird und es erneut dem Schulleiter möglich ist, einen beliebigen Lehrer seines Kollegiums damit zu betrauen und diesen mit Entlastungsstunden auszustatten, um die die Beratungslehrer schon seit Jahren kämpfen. Damit kann dreierlei kommuniziert werden:

  1. Die Aufgabe, den Übertritt zu moderieren, ist dem Staatsministerium nicht so wichtig, als dass es den dafür ausgebildeten Profi betraut.
  2. Das, was zum Kernbereich von Schulberatung gehört, nämlich die Moderation des Übertritts, ist so einfach, dass es eigentlich jeder Lehrer machen könnte; dafür bedarf es keiner Professionalität eines Beratungslehrers.
  3. Die zuständigen Stellen des Staatsministerium wissen nicht, dass Übertrittsberatung zum Kernbereich der Beratungslehrer gehört.

Keine dieser Lesarten ist besonders schmeichelhaft. Für uns ist das ein Rückfall in alte Zeiten. War die Übertragung des „Übertrittslotsen“ an die Beratungslehrer des Gymnasiums und der Realschule ein Zeichen, dass deren Arbeit angemessen geschätzt und genutzt wird, bemüht bei den Wirtschaftsschulen das KM wohl wieder die „eigenverantwortliche Schule“ und nimmt damit den Beratungslehrer die Motivation. Wenn es noch einigermaßen nachvollziehbar war, dass die Beratungslehrer der Grund- und Mittelschule bei der „Weiterentwicklung des Übertrittverfahrens“ nicht berücksichtigt wurden, weil dort um jede Stunde gekämpft wird, dann ist es das bei der Wirtschaftsschule nicht mehr.

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