Vor Kurzem schickte uns eine wohlwollende Kollegin einen Hinweis auf eine Seite im Netz, auf der sich eine Übertrittsberaterin aus einem südwestlichen Regierungsbezirk mit folgenden Fähigkeiten anbietet. Sie berät
- bei allen Fragen zum Schulwechsel an die weiterführende Schule
- bei Unsicherheiten und Problemen bezüglich der richtigen Schulwahl in der 3. / 4. Klasse
- bei Sorgen rund um den Übertritt
- zum Umgang mit Druck und Stress
- zur Lern- und Motivationsförderung
- bei Problemen und Leistungsabfall in der 5. Klasse
Grundsätzlich ist das ja legitim, weil ja jeder Lehrer einen Beratungsauftrag hat und sich der Beratungslehrerkollege auf derselben Seite überhaupt nicht dazu äußert, welche Dienstleistungen er anbietet. Lobenswert ist auch, dass die Kollegin wahrscheinlich etwas anbietet, wofür er eine gewissen Nachfrage gibt. Aber wenn wir darüber nachdenken, worauf sie ihre Expertise stützt, werden wir wohl bei ihrer Lebenserfahrung ankommen („Grundschullehrerin mit langjähriger Erfahrung in der 3. und 4. Klasse und ehemalige Lotsin“) ; diese muss jedoch nicht immer zu dem passen, was andere Menschen erleben und erlebt haben. Ein eher allgemeinerer Ansatz ist da deutlich professioneller und möglicherweise auch hilfreicher. Und dieses breite Wissen hat eben nur ein Fachmann, in den meisten Fällen ist das der Beratungslehrer
Problematisch an diesem Interneteintrag ist besonders, dass hier sichtbar wird, was wir schon länger befürchtet haben: Zentrale Aufgaben der Schulberatung, wie z. B. Schullaufbahnberatung, Unterstützung bei Lern- und Leistungsstörungen, werden statt von gut ausgebildeten Fachkräften jetzt von Kollegen übernommen, die sich wahrscheinlich auf Eigenempirie und empirische Evidenz berufen. Problematisch ist dabei wahrscheinlich auch weniger, dass diese Kollegen diese Aufgaben übernehmen, sondern dass die Bildungspolitik und die Kultusadministration diesen Trend anscheinend wollen, denn die Bildungspolitik im Beratungsbereich tendiert in den letzten Jahren zu einer Entprofessionalisierung in wichtigen Kernbereichen. Das kann man in folgenden Bereichen deutlich sehen:
1. Beauftragtenwesen: Seit einigen Jahren werden Kollegen ohne Not und weitere Qualifikation in Bereichen eingesetzt, die eigentlich in die Hände der Schulberatung und besonders der Beratungslehrer gehören:
a) Inklusion: Schüler, die nur wenig behindert sind, aber als Inklusionsschüler eingestuft sind, werden von Lehrern besonders gefördert, die dann auch die entsprechenden Entlastungsstunden bekommen. Problematisch ist dabei zu einen, dass die Stunden der Schule zugewiesen werden und diese nicht zweckgebunden einsetzen muss und so zu einer Verschiebemasse innerhalb des Stundenkontingents werden können. Zum anderen stellt dieses Modell dann eine weitere zusätzliche Belastung für die Beratungslehrer dar, wenn die eingesetzten Lehrkräfte an ihre Grenzen kommen und Unterstützung brauchen oder wenn die Behinderung des Schülers so schwerwiegend ist, dass ein Lehrer ohne Expertise überfordert wäre.
b) Übertrittberater: In den letzten Jahren gab es an den Realschulen und Gymnasien die sog. Lotsen. Das waren in der Regel Grundschullehrerinnen, die auch an Realschulen und Gymnasien eingesetzt wurden, damit sie dort den Übertrittsprozess im Sinne der Gelenkklassenregelung moderieren. In diesem Jahr wurden die Lotsen aber durch sog. Übertrittsberater abgelöst, weil es zu wenige Lehrer an Grundschulen gibt. Ihre Aufgaben sind in einem KMS definiert:
„Die (sic!) Übertrittberater und - begleiter stehen im Umfang von etwa drei bis sieben Stunden (je nach Zahl der zu betreuenden Schulen) für
- Beratungszeit für Eltern, Lehrkräfte und Schüler, ggf. auch im Zusammenwirken mit Schulpsychologen und / oder Unterstufenbetreuer
- Informationsveranstaltungen zur Lernmethodik an Grundschulen
- Beratung bei Fragen zum Probeunterricht
- Mitwirkung bei den Informationsveranstaltungen zur Übertrittsphase in den Jahrgangsstufe 3 und 4 zur Verfügung.“
Hier ist gibt es viele Probleme:
- Da diese Übertrittsberater über keine qualifizierte Ausbildung verfügen, fordern sie jetzt von den Schulberatungsstellen Fortbildungen oder sie versuchen sich, weil es diese Fortbildungen noch nicht gibt, selbst zu organisieren.
- Hier entsteht neben der professionellen Struktur der Beratungslehrer, die für all die angesprochenen Aufgaben ausgebildet wurden und die über die nötige Erfahrung verfügen, eine unprofessionelle Struktur, in der sich die Expertise höchstens auf eigene Erfahrungen und empirische Evidenz stützt.
- Unsere Beratungslehrer fühlen sich aus mehreren Gründen düpiert: So wird ihre jahrelange Arbeit abgewertet, weil man glaubt, sie durch Kollegen ohne Qualifikation und Beratungserfahrung ersetzen zu können. Da wir Beratungslehrer seit Jahren darum kämpfen, für unsere Arbeit mehr Entlastungsstunden zu erhalten, ist es für uns besonders befremdlich, dass diese Stunden großzügig unqualifizierten Kollegen zur Verfügung gestellt werden.
c) Koordinatoren für berufliche Orientierung
Für den Bereich der Studien- und Berufsorientierung waren an den Gymnasien die Beratungslehrer die Fachleute, weil auch dieser Bereich zum Themenkreis „Schullaufbahn“ gehörte und weil sie aufgrund ihrer Systemkompetenz auch die entsprechenden Kontakte mitbrachten. Im Zug der Implementierung des Lernplans Plus in der gymnasialen Oberstufe wurde eine neue Funktionsstelle geschaffen, nämlich den „Koordinator für berufliche Orientierung“, der für eine vertiefte Studien- und Berufsinformation sorgen soll. Der Inhaber dieser Funktionsstelle kann damit eine andere Funktionsstelle um den Faktor 1 aufwerten. Zielgruppe waren zwar auch die Beratungslehrer, die bereits in die Thematik eingearbeitet waren, aber eben auch Lehrer mit der Fakultas Wirtschaft u. ä. Die Folge war, dass die Stelle an Lehrer vergeben wurde, „denen sie etwas nützte“. Beratungslehrer, die thematisch eingearbeitet waren, blieben daher oft außen vor. Man hört, dass auch Musik- oder Kunstlehrer auf diese Art und Weise zu Experten für berufliche Orientierung wurden. Ohne Not hat man auch hier den Beratungslehrern einen Aufgabenbereich entzogen und weniger qualifizierten und kaum eingearbeiteten Lehrern übertragen. Die Fortbildung der KBO blieb, so hört man, sei auf einem Niveau, das kaum mit den sehr hohen Anforderungen an das Amt in Einklang zu bringen ist.
d) „Begleiter für die Überholspur“ (Koordinator für die individuelle Lernzeitverkürzung)
Ganz aktuell ist, dass im Zuge der Umstellung vom achtjährigen auf das neunjährige Gymnasium die Schülern, die die kürzere Variante wählen, von unterschiedlichen und besonders qualifizierten Lehrern unterstützt und diese sollen wiederum von einem „Koordinator für individuelle Lernzeitverkürzung“ untereinander vernetzt werden. In der Diskussion im Vorfeld dachte man wohl dabei besonders an Beratungslehrer. Es spräche nicht nur deren Systemkompetenz dafür, sondern auch deren Fähigkeit, professionell zu coachen und den Schüler bei Misserfolgen neue Perspektiven zu eröffnen. Leider scheint die Diskussionen wieder in die Richtung eines semiprofessionellen Konzeptes mit schnell nach dem Flüsterpostprinzip angelernten Lehrern zu gehen, das schon beim KOB (Koordinator für berufliche Orientierung) eher mäßigen Erfolg zeitigte. Die Argumentation: Man will die eigenverantwortliche Schule und da soll doch jeder Schulleiter selbst entscheiden, wer auf dieser Stelle der Geeignete ist – gleichgültig, welche Qualifikation er hat. Wir denken an dieser Stelle bitte nicht über die Stichhaltigkeit der Argumentation nach: auf der einen Seite ein qualifizierter und erfahrener Lehrer, dessen Aufgabenprofil ideal zu den Anforderungen des neuen Amtes passt; auf der anderen Seite ein beliebiger Lehrer, der nach möglicherweise sehr subjektiven oder administrativen Kriterien ausgewählt wird!
Es ist also wieder einmal zu befürchten, dass auch diese Funktionsstellen nicht von den geeignetsten und qualifiziertesten Lehrern, nämlich den Beratungslehrern, besetzt werden, sondern von denen, die die Schulleiter mit einer Funktionsstelle versorgen wollen. Auch hier wird wahrscheinlich wieder die Qualität dem schulpolitischen Kalkül geopfert werden. Wir verabschieden uns hiermit von Professionalität und Leistungsprinzip.
2. Schulsozialpädagogen
Seit der Landtagswahl 2018 gibt es in Bayern an unterschiedlichen Schulen Schulsozialpädagogen, die sich von den JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen) dadurch unterscheiden, dass sie dem Kultusministerium unterstellt sind und aus dessen Geldern finanziert werden, wogegen die JaS beim Ministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt sind. Die Aufgabe der Schulsozialpädagogen ist es, pädagogische Gruppenmaßnahmen durchzuführen. Man denkt da wohl an Gruppenmaßnahmen bei Mobbing u. ä. Problematisch ist zu einen, dass viele Lehrer aber von den Schulsozialpädagogen erwarten, dass sie sich um einzelne Problemfälle kümmern, was aber eine originäre Aufgabe der Schulberatung (Beratungslehrer und Schulpsychologen) wäre. Diese verfügen zwar über die nötige Expertise, wären aber wegen des geringen Stundendeputats mit dieser zusätzlichen Aufgabe überlastet. Vermutlich werden die Schulsozialpädagogen ihren eigentlichen Aufgabenbereich verlassen, auch weil sie ihre Arbeitszeit füllen müssen, und mit der individuellen Betreuung und auch mit Beratung beginnen, obwohl ihnen gerade im zweiten Bereich die Qualifikation fehlt. Die Folge: Ausgebildete Schulberater werden von wenig passend ausgebildeten Sozialpädagogen verdrängt, was dazu führt, dass auch hier das fachliche Niveau in der Beratung sinkt. Verstärkt wird dieser Effekt auch dadurch, dass Sozialpädagogen nur wenig Erfahrung aufbauen werden, da gerade in diesem Bereich die personelle Fluktuation sehr hoch ist; in der Regel wechseln Sozialpädagogen nach fünf Jahren ihren Arbeitsplatz.
Grundsätzlich sehen wir zwei Wege, die aus dieser Sackgasse herausführen:
- Vernünftig wäre es, die bereits vorhandenen Strukturen auszubauen: Es gibt etwa 1900 Beratungslehrer in Bayern, die mehrere Jahre studiert oder neben ihrem Berufsalltag eine begleitende Ausbildung absolviert haben und die alle ihre Ausbildung mit einem Staatsexamen abgeschlossen haben. Sie verfügen meist über viele Jahre Erfahrung in Schule und Beratung. Anstatt immer wieder aufs Neue semiprofessionelle Strukturen aufzubauen, die oft in einer Konkurrenz zu den Beratungslehrern stehen, sollte man diese weiter qualifizieren, sie mehr an schulischen Entscheidungen partizipieren lassen und ihnen die nötigen zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stellen, indem man Entlastungsstunden je nach Fallzahl vergibt.
- Da die Aufsicht über die meisten der oben erwähnten Stellen direkt beim Schulleiter liegt und Schulleitungen oft ein administratives Übergewicht haben, sind diese auch nicht immer erfreut von dieser Entwicklung, die sich möglicherweise auch nicht mehr bremsen lässt, weil sie vom Konzept der eigenverantwortlichen Schule getragen wird. Daher sollte man auch überlegen, ob man nicht eine pädagogische „Stabsstelle“ schafft, die den pädagogischen Aspekt in Entscheidungen der Schulleitung einbringt und die verantwortlich ist für die Koordination der Beratungsorganisation. Hier könnten auch die Fortbildung und Evaluation der Hilfsangebote angesiedelt werden. Die entsprechende Fachkraft wäre sinnvollerweise aufgrund seiner Fach- und Systemkompetenz der Beratungslehrer. Das würde sicherstellen, dass die Arbeit kontinuierlich und zuverlässig auf einem hohen Niveau erledigt wird. - Je weiter das Beratungs- und Hilfeangebot verteilt wird, desto mehr Koordination, schulinterne Fortbildung und Evaluation brauchen wir.