Beratungslehrer in Bayern e.V.

Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-gesetz

Weil die Folgen dieses zur Zeit heftig diskutierten Gesetzes, das im Entwurf vorliegt, unserer Arbeit und das Wohl vieler Schülerinnen und Schüler, die von uns beraten werden, betreffen können, gibt es hier den Link zum Gesetzentwurf. Die in der Öffentlichkeit diskutierten Passagen sind die Artikel 31, 32 und 33. im 7. Kapitel. Dort ist auch geregelt, wer Zugriff auf die Daten haben soll

Das Gesetz scheint bei der Aktenführung nicht zwischen Erwachsenen und Minderjährigen zu unterscheiden. Sollten Sie etwas anderes herauslesen, bitte ich Sie, das in den Kommentaren zu vermerken. LINK

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