Übertritt: Mehr Aufgaben für Beratungslehrer am Gymnasium und an der Realschule (von Klaus Masch)

Das bayerische Kultusminiterium hat das Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schularten ab dem Schuljahr 2019/2020 neu organisiert und die Beratungslehrkräfte des Gymnasiums sowie der Realschulen und der Grundschule durch ein neues Konzept zur Begleitung des Übertritts als sogenannte „Übertrittsscoaches“ weiter verzahnt. Ausdrücklich formuliertes Ziel der Neuerungen, die in einem KMS (in verschiedenen Fassungen) vorgestellt werden, ist es, den von Eltern artikulierten frühzeitigen Informationsbedürfnissen in noch höherem Maße entgegenzukommen und die Schülerinnen und Schüler bei einem möglichst gleitenden Übergang noch intensiver zu unterstützen.

Wichtige Änderungen dabei sind:

1. Die Informationsveranstaltung an den Grundschulen über das bayerische Schulsystem werde von der dritten Jahrgangsstufe in das zweite Halbjahr der zweiten Jahrgangsstufe vorverlegt. Bei Interesse sollen auch Eltern der ersten und dritten Jahrgangsstufe in geeigneter Weise über eine mögliche Teilnahme informiert werden.

2. Die bisher jeweils kurz vor Weihnachten stattfindende Informationsveranstaltung mit Vorstellung der einzelnen Schularten in der vierten Jahrgangsstufe solle in dieser Jahrgangsstufe verbleiben, jedoch verbindlich bereits im September bzw. spätestens Anfang Oktober durchgeführt werden. 

3. Bei der oben genannten jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung in der vierten Jahrgangsstufe sollen die Schularten im Programmablauf einheitlich in der fest vorgegebenen Reihenfolge von Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule (ggf. mit einem Vertreter der Fachoberschule) und Gymnasium präsentiert werden. Anschließende Gesprächs- und Informationsangebote an schulartspezifischen Ständen, an denen auch die entsprechenden Flyer des Staatsministeriums angeboten werden, seien ausdrücklich erwünscht.

Die Beratungslehrkräfte der staatlichen Realschulen und Gymnasien würden würden eine zusätzliche Anrechnungsstunde erhalten, die in der Personalzuweisung für das Schuljahr 2019/20 bereits zusätzlich berücksichtigt sei. Diese soll ermöglichen, dass die Beratungslehrkräfte als „Übertrittscoaches“ Lehrkräfte von Grundschulen auf deren Wunsch und Anfrage hin vor Ort an der jeweiligen Grundschule bei der Elternberatung zum Übertritt unterstützen (die entsprechenden Fahrtkosten werden erstattet). So sollen u. a. mit Aushändigung der Zwischeninformation zum Leistungsstand in der vierten Jahrgangsstufe im Januar eines Schuljahres die Eltern der Grundschüler jeweils einen schriftlichen Hinweis erhalten, in dem auf die Anmeldemöglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart hingewiesen werde. Dabei könne die Beratungslehrkraft sowohl zusammen mit der Grundschullehrkraft als auch in Absprache mit dieser je nach konkreter Situation alleine das Elterngespräch führen. Flankierende Aufgabe der Beratungslehrkräfte soll eine enge, wertschätzende Vernetzung mit den Lehrkräften der Grundschulen sein, um die Kontinuität und die Übergänge der Lernkultur zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen weiter zu verbessern (z.B. Fortführung der an der Grundschule grundgelegten Sozial- und Arbeitsformen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen).  Wie bisher würden die Beratungslehrkräfte gebeten, an den Informationsveranstaltungen der Grundschulen zum Übertritt in Jahrgangsstufe 4 mitzuwirken.  Klar müsse auch sein, welche Beratungslehrkraft des Gymnasiums (sowie der staatlichen Realschule) für die jeweilige Grundschule Ansprechpartner ist. Über das Ergebnis dieser Zuordnung werden die zuständigen Stellen von dem bzw. der zuständigen Ministerialbeauftragten rechtzeitig informiert. 

Ebenso sollen durch zusätzliche Angebote in Jahrgangsstufe 5 und ggf. Jahrgangsstufe 6 der Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Grundschule an die weiterführenden Schulen unterstützt werden. Die Weiterentwicklung zueinander passender Gesamtkonzepte als Elemente einer stimmigen Übergangsphase sollen, insbesondere durch Angebote zum Selbst- sowie Methodenmanagement, Lernen lernen, Einüben gymnasialtypischer Methodik, sowie weiterer Angebote der Intensivierung bzw. Binnendifferenzierung sowie durch zusätzliche (d.h. freiwillig belegbare) Förderkurse am Nachmittag unterstützt werden. Die Schulen würden auch dafür Budgetstunden erhalten

Ein Kommentar zu “Übertritt: Mehr Aufgaben für Beratungslehrer am Gymnasium und an der Realschule (von Klaus Masch)

  1. Christian Feja Autor des Beitrags

    Sicherlich könnte man jetzt sagen, dass diese Neustrukturierung der Übertrittsverfahrens darauf zurück geht, dass der bib-Vorstand nicht müde wurde, das Unwesen der sog. “Übertrittsberater” anzuprangern und die Kompetenzen der Beratungslehrer an der Schnittstellen zu betonen. Ich wäre da aber vorsichtig, zumal eine kleine Formulierung aufhorchen lässt: Im KMS heißt es, man wolle dem von “Eltern artikulierten Informationsbedürfnis” entgegenkommen. Es liegt also nahe, dass der Bayerische Elternverband als Interessenvertretung der Eltern von Grund- und Mittelschülern dahinter steckt. Aber dem ist nicht so, wie mir der Vorsitzende Martin Löwe am Telefon versicherte. Also der LEV Realschule? Oder der LEV Gymnasium? Eher nicht! Also welche Eltern?

    Natürlich begrüßen wir es, dass uns Aufgaben übertragen wurden, für die wir qualifiziert sind. Natürlich sind wir auch erfreut über die Entlastungsstunden für die Realschul- und Gymnasiallehrer. Wir verstehen es aber auch, dass unsere Kollegen von den Grund- und Mittelschulen grummeln, weil sie nicht bedacht wurden. Möglicherweise liegt da ja auch daran, dass wir in diesen Bereich noch nicht vernetzt sind. Das sollte sich im nächsten Schuljahr ändern.
    Was wir aber ausdrücklich kritisieren, ist, dass die Informationsveranstaltungen zum Übertritt vorverlegt wurden. Dazu wurden wir im Vorfeld auch gefragt, sogar vom Staatsminister höchstpersönlich, und wir baten, es bei der alten Regelung zu belassen, da die neue mit der Vorverlegung der Veranstaltungen den Druck auf die Kinder unnötig erhöht. Sicherlich wird es gelassene Eltern geben, die sich sagen, dass es schön sei, sich möglichst in aller Ruhe mit dem Thema “Übertritt” zu befassen; aber die meisten werden wohl nervös werden, wenn sie schon zwei Jahre vor dem möglichen Übertritt mit diesem Thema befassen müssen. Man bedenke, dass das in der Mitte der Grundschulzeit ist. Man bedenke, dass zu diesem Zeitpunkt noch Kinder gibt, die große Probleme mit den Basics haben. Muss man diese Kinder und deren Eltern schon jetzt dem Gedanken aussetzen, dass es vielleicht mit dem Übertritt an eine höhere Schule nicht klappt? Ich bin nicht glücklich über diese Entscheidung, weil ich befürchte, dass sie gerade den guten Schülern in einer Klasse nützen wird. Die zukünftigen Mittelschüler denkt wieder mal niemand mit.
    Christian Feja