Prüflinge mit anerkannter Legasthenie (Mittelschule)

Der Prüfungsteil A im Fach Deutsch im Rahmen der
besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der
Mittelschule und der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss an der
Mittelschule wurde modifiziert.

In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass, nach
Rücksprache mit dem Ministerium unsererseits, es dabei bleibt, dass die
Prüflinge mit anerkannter Legasthenie den Prüfungsteil A (wie bisher) nicht
bearbeiten müssen.

Mit dem  KMS vom 02.02.2016 (III.2 - BS 7501 - 4b. 4866) hat das
Ministerium diese Aussage nun modifiziert und präzisiert.

Hier das KMS im Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Schuljahr 2014/2015 dürfen neben den Schülerinnen und Schülern der
Mittelschule auch sogenannte andere Bewerberinnen und Bewerber im
qualifizierenden Abschluss der Mittelschule das Fach Deutsch als
Zweitsprache ablegen (vgl. KMS III.2 - BS 7500 - 4b. 123 054 vom
16.12.2014).

Des Weiteren entfällt im Schuljahr 2015/2016 erstmals im Fach Deutsch Teil A
das Diktat. Stattdessen werden unter "Rechtschreiben/ Sprachgebrauch"
vermehrt Aufgaben zu diesen zwei Teilbereichen gestellt (vgl. KMS III.2 - BS
7500 - 4b. 89218 vom 7.07.20415), zu deren Beantwortung die Prüflinge wie
bisher auch ein Wörterbuch - keine digitale Version - verwenden dürfen.

Um den Lehrkräften der Mittelschule entsprechende hilfreiche Informationen
zur Verfügung stellen zu können, hat das Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung im passwortgeschützten Bereich ("Intern") unter
Hinweise zu zentralen Prüfungen der Mittelschule Materialien eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der passwortgeschützte Bereich
ausschließlich für Lehrkräfte und Schulleitungen zur Verfügung steht und die
Weitergabe des Passwortes an die Schülerinnen und Schüler sowie andere
Externe nicht zulässig ist.

Prüflinge mit anerkannter Legasthenie nehmen am Prüfungsteil A teil, jedoch
werden von ihnen die ausgewiesenen Aufgaben zum Thema Rechtschreiben nicht
bearbeitet. Die Schulleitungen und Lehrkräfte werden gebeten, dies bei der
Vorbereitung auf die Prüfungen zu beachten."