Beratungslehrer in Bayern e.V.

Beratungslehrer an einem Sozialpädagogischen Förderzentrum bzw. Förderzentrum (von Hanne Reiter)

Die Beratungslehrkräfte an einem Förderzentrum haben natürlich grundsätzlich das gleiche Aufgabenspektrum, wie die Beratungslehrkräfte aller anderen Schularten auch, nämlich die Schullaufbahnberatung, die pädagogisch-psychologische Beratung, die Beratung im System und die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten.

Dennoch stellt sich die Situation sowie das Aufgabengebiet oft etwas anders dar. Zum einen ist das Aufgabengebiet der Beratungslehrer an Förderzentren sehr stark vom jeweiligen Förderschwerpunkt (Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung) und den damit verbundenen behinderungsspezifischen Fragestellungen abhängig.

Zum anderen sind die Sonderpädagogen (Studienräte im Förderschuldienst) an der jeweiligen Förderschule und vor allem diejenigen, die im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst tätig sind, im Bereich Elternberatung, Gesprächsführung und Diagnostik ebenfalls bestens geschult und daher oft nur bei sehr komplexen Fällen oder schwierigen Elterngesprächen auf die Unterstützung durch den Beratungslehrer angewiesen.

Die Schwerpunkte der Arbeit können daher in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung variieren. Die unten angeführte Zusammenstellung erhebt somit keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, ist sicherlich individuell erweiterbar und in manchen Bereichen auch nicht klar vom Aufgabengebiet einzelner MSD-Kollegen abgrenzbar.


Schullaufbahnberatung

Die Schullaufbahnberatung (vor allem im Hinblick auf die inklusiven Möglichkeiten der Beschulung) und die damit verbundene Diagnostik stellen ein großes Aufgabengebiet der Beratungslehrer an Förderzentren dar:

  • Einschulungsberatung / Ergebnisoffene Beratung zu den jeweils möglichen Förderorten (z.B. Regelschule, Kooperationsklasse, Schule mit Schulprofil Inklusion, Tandemklasse, Außenklasse, Förderzentrum,….) oder einer evtl. Zurückstellung
  • Überweisung an ein SFZ oder eine andere Förderschule
  • Rückführung an die Regelschule (Sprengelschule, Kooperationsklasse oder Schule mit Schulprofil Inklusion)
  • Wechsel des Förderschwerpunktes (Grenzbereich zwischen Lernen und Geistiger Entwicklung, aber auch bei Mehrfachbehinderungen)
  • Informationen zu den Abschlüssen und zum Übergang in den Beruf sowie zu Anschlussmaßnahmen (z.B. Q9+), auch in Form von Elternabenden
  • Schulrechtliche Beratung zu individuellen Unterstützungsmaßnahmen, Nachteils-ausgleich und Notenschutz

Pädagogisch-psychologische Beratung

Häufig wird an Förderzentren der Beratungslehrer bei massiven Vorfällen vor allem im Bereich des Verhaltens hinzugezogen. Er kann auch Mitglied des Disziplinarausschusses sein.
In Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit an Schulen kann er Projekte (z.B. Lernen lernen, Pack ma´s, Fairnetzen u.ä.) planen und kümmert sich

  • bei persönlichen Problemen
  • bei belastenden Familiensituationen
  • bei Mobbingvorfälle
  • bei Notwendigkeit einer Schulbegleitung
  • u.v.m.

um eine kontinuierliche Begleitung und Aufarbeitung der Fälle.


Beratung im System

Innerhalb der eigenen Schule sind die Beratungslehrer vielfältig wirksam und sorgen für Vernetzung und Informationsfluss innerhalb der Mitarbeiter einer Schule durch:

  • Beratung der Kollegen
  • Zusammenarbeit mit JaS
  • Gestaltung und Organisation von Fortbildungen
  • Angebote zur kollegialen Fallbesprechung
  • Mitarbeit in der Schulentwicklung


Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten

Der Beratungslehrer an Förderzentren arbeitet natürlich eng mit den jeweils zuständigen Schulpsychologinnen für Förderschulen zusammen. Hinzu kommt die Zusammenarbeit mit wichtigen externen Beratungsdiensten wie

  • die Staatliche Schulberatungsstelle
  • die Inklusionsberatungsstellen am Schulamt
  • Beratungslehrer und Schulpsychologen anderer Schularten
  • Mobile Sonderpädagogische Dienst anderer Fachrichtungen
  • der Bezirk
  • das Jugendamt
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • der Reha – Berater der Agentur für Arbeit
  • Fachärzte und Therapeuten
  • die Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • u.a.

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